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Laroche Offline




Beiträge: 3.668

24.01.2016 14:25
Mindestanzahl an Partien Antworten

Ich möchte nochmals Daraufhinweisen, dass die Mindestanzahl an Vorrundenpartien wie folgt angewendet wird:

Torhüter 6 von 32 Partien
Verteidiger 6 von 32 Partien
Stürmer 8 von 32 Partien

Ich werde die Regel auf jeden Fall demnächst besser beschreiben, denn wenn z.B. ein Stürmer mit 0 Partien von Team A nach Team B und Letzteres hat noch 4 Partien zu absolvieren, so wird die Regeln anteilig angewandt, d.h. ein Stürmer muss 25% (8 Spiele / 32 Ligapartien = 0.25) der möglichen Spiele absolviert werden. Da nur noch 4 Partien möglich sind und 25% von 4 Partien 1 Spiel ergibt, so reicht die eine Partie, damit der Stürmer bei seinem neuen Arbeitgeber nicht vereinslos wird. Wären noch 5 Partien zu absolvieren, dann wären es 2 Spiele, da es immer hochgerechnet wird.

Sorry, dachte dies wäre mittlerweile klarer in der Liga aber es ist meine Schuld, dass dies nicht vernünftig im Regelbuch widergespiegelt wird. Verspreche Besserung!

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Chris Laroche (Kölner Haie & Augsburger Panther)

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